Auf Winterreifen sicher in den Urlaub
Egal, ob Kurztrip oder Skiurlaub: Autofahrer, die aus den Regionen Deutschlands in der Weihnachtszeit oder über Silvester ins benachbarte Ausland reisen, sollten ihr Auto auf jeden Fall reisefit machen. Ein Check wichtiger Fahrzeugfunktionen auf Wintertauglichkeit ist vor Fahrtantritt selbstverständlich. Und die Reifenexperten von Dunlop empfehlen: Wer im Winter auf Reisen geht, der sollte immer auf Nummer sicher gehen und auf seinem Fahrzeug Winterreifen verwenden.
Damit sind Autofahrer bei kalten Temperaturen mit einer Extraportion Sicherheit unterwegs. Denn je kälter es wird, desto mehr garantieren Winterreifen durch ihre Konstruktion bessere Straßenhaftung bei Nässe und Glätte, aber auch bei Trockenheit. Doch immer wieder lassen sich Kurzurlauber – gerade aus den klimatisch milden Regionen der Republik – von trockenen Straßen vor der eigenen Haustür und angenehmen Temperaturen täuschen. Mit unzureichender Winterrausrüstung ihres Fahrzeugs gefährden sie womöglich sich und andere Verkehrsteilnehmer. In diesem Fall droht fahrlässigen Fahrzeugbesitzern sogar ein Bußgeld. Außerdem gefährden sie den Versicherungsschutz. Denn bei Schnee und Eis auf den Straßen ist eine angemessene Bereifung auf Deutschlands Straßen Pflicht.
Wechsel auf Winterreifen – unabhängig von der Rechtslage
Die StVO schreibt in § 2 Absatz 3a vor: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“ Auch wenn die Formulierung einen Ermessensspielraum beinhaltet, ist klar: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Wer obendrein den Verkehr behindert, wird mit 40 Euro zur Kasse gebeten und muss bei einem Unfall, der auf mangelnde Bereifung zurück zu führen ist, mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei rechnen. Der Wechsel auf Winterreifen ist aber auch völlig unabhängig von der Rechtslage ratsam. Die einzige vernünftige (und zulässige) Alternative ist sonst, sein sommerbereiftes Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen stehen zu lassen.
Winterreifen sind in einigen Ferienregionen Pflicht
Wichtig für Winterurlauber: Wer in der kalten Jahreszeit eines der typischen Winterurlaubsziele ansteuert, der darf die dort üblichen besonderen Vorschriften nicht außer Acht lassen. So sind in vielen Bundesländern Österreichs Winterreifen seit 1. November dieses Jahres Pflicht. Sie müssen bis zum 15. April aufgezogen werden. Gleiches gilt auch in Slowenien vom 15. November bis 15. März. In der Schweiz sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben. Sie können aber per Verkehrsschild auf bestimmten Strecken angeordnet werden. Auch in Italien und Frankreich können für bestimmte Regionen oder Straßen Winterpneus witterungsbedingt vorgeschrieben werden. Auch in Skandinavien und den BeNeLux-Ländern sind Autofahrer auf Winterreifen meist besser unterwegs. Denn in den häufig nass-kalten bis verschneiten Wintermonaten Nordeuropas sorgen Winterreifen definitiv für mehr Sicherheit. Ihre Profile sind auf gute Drainageeigenschaften hin entwickelt, und ihre Gummimischungen arbeiten bei niedrigen Temperaturen in der Regel besser als Sommerreifen. Detaillierte und aktuelle Informationen bieten die Automobilclubs im Rahmen ihrer kostenlosen Clubleistungen an.
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